Phytotherapie –bildet die Schwerpunkte der Medikamentenverordnung in der Praxis

Hier einige alte Ausdrücke über das Nutzen der Phytotherapeutika….

Die aktuelle EU-Definition der Phytotherapie lautet: Heilung, Linderung und Vorbeugung von Befindensstörungen bis hin zu Krankheiten durch Arzneipflanzen, deren Teile (z.B. Blätter, Rinde), deren Bestandteile (wie ätherische Öle oder Zubereitungen aus ihnen (Trockenextrakte, Tinkturen, Mazerate). Die alte Definition als die Lehre der Therapeutischen Nutzung von Arzneipflanzen geht auf H. Leclerc zurück (1870-1955).

Phytopharmaka: syn.: Phytotherapeutika, Arzneimittel, die ausschließlich aus Pflanzen, ihren Teilen oder Inhaltsstoffen bestehen. Synonym gebrauchte Begriffe zu Phytotherapeitika in der aktuelln EU-Rechtsprechung sind „herbal remedies“, „herbal medicinal products“ und „Phytomedicines“. Isolierte Substanzen pflanzlicher Herkunft etwa Butylscopolamin, Digoxin, Atropin, oder Theophyllin sowie nachgeahmte synthetische Naturstoffe zählen nicht zu den Phytopharmaka.

Standardisierte Phytopharmaka: Zubereitungen aus Pflanzenextrakten, die auf einen oder mehrere Inhaltsstoffe normiert sind um die natürlichen Schwankungen durch Erntezeit, Wetterlage, Bodenbeschaffenheit etc. auszugleichen. Die Einstellung muss nicht notwendig auf den Hauptwirkstoff erfolgen. Wenn das Hauptwirkprinzip noch nicht identifiziert wurde oder der chemische Nachweis unverhältnismäßig aufwendig ist, wird die Einstellung auf eine Markersubstanz durchgeführt, die ebenfalls eine Aussage über die Qualität der Droge trifft, ohne dass sie selbst ein aktives Prinzip sein muss. Zur allopatischen Pharmakopoe bestehen fließende Grenzen, diese Zubereitungen gehören zur sog. rationalen (wissenschaftlichen) Phytotherapie im Gegensatz zur traditionellen Erfahrungsheilkunde die native Pflanzenextrakte verwendet.


Zubereitungsformen von Heilpflanzen:

Droge: geschnittene, getrocknete Heilpflanzen, nach DAB (deutschem Arzneimittelbuch) ist in den meisten Fällen die Qualität festgeschrieben

Medizinaltee (Infus): mit kochendem Wasser übergossene Teedrogen, zu Beachten sind die Ziehzeiten und die Grundregeln der Zubereitung (s.u.)

Dekokt (Abkochung): harte Drogen wie Wurzeln, Rinde,

Mazerat: Auszüge, die durch längeres Verweilen der Droge oder geschnittenen Frischpflanzen in einem Extraktionsmedium gewonnen werden. Das Lösungsmittel kann alkoholisch, wässrig, ölig oder eine Alkohol-Wasser-Mischung sein,

Kaltauszug (aequoses Mazerat): die Teedroge wird mit kaltem Wasser über Nacht (6-8 Stunden) angesetzt. Vor allem bei Schleimdrogen z.B. Eibischwurzel angewendet.

Tinktur (alkoholisches Mazerat): alkoholischer Auszug aus Droge oder Frischpflanze. Er wird bei Pflanzen, deren Hauptwirkstoffe nicht wasserlöslich sind z.B. Alkaloidbasen verwendet.

Sonderformen: Weine/Geiste: Eine früher sehr beliebte Sonderform, die medizinischen Weine wie Rosmarinwein zur Anregung des Kreislaufes, die bis 20% Alkohol enthalten können oder hochprozentige Geiste/Spiritus (Spirituosa medicata, 30-70 vol.%) wie Klosterfraumelissengeist. Bei regelmäßiger Anwendung kommt es zu nennenswerter Aufnahme von Ethanol! In der äußerlichen Anwendung werden Geiste noch häufiger verwendet, Beispiel: Franzbranntwein für Einreibungen. Allerdings ist auch hier Vorsicht bei Patienten mit einem Alkoholproblem geboten. Die Geiste, die durch den Alkoholgehalt lokal hyperämisierend wirken, haben bei häufiger Anwendung eine austrocknende Wirkung auf die Haut.

Ölmazerat: Ölauszug aus der frischen Pflanze, seltener des getrockneten Krautes, z.B. Johanniskrautöl, Calendulaöl. Die erhaltenen Ölauszüge werden als Grundlage für Externa verwendet, die innerliche Einnahme ist möglich, wird aber wegen des fettigen Nachgeschmacks selten praktiziert.

Sirup: dickflüssige Zubereitungen mit mehr als 60% Zucker. Die frischen Pflanzenteile werden mit Zucker angesetzt, der ihnen neben dem Wasser auch Wirkstoffe und Mineralien entzieht. In gesättigten Zuckerlösungen (ca. 66%) können keine Mikroorganismen leben, da ihnen über Osmose das zur Vermehrung nötige Wasser entzogen wird. Indikationen finde sich vor allem in der Pädiatrie: Sirupzubereitungen von Spitzwegerich, Eibisch, Fenchel und Thymian bei Erkältungskrankheiten Verwendung, sie können auch bei individuellen Rezepturen von Tinkturen bei Erkrankungen im Kindesalter als Geschmackskorrigenzien eingesetzt werden. In dieser Gruppe fallen auch die Medizinsl-Honige wie Fenchelhonig.

Anwendungsformen in der Phytotherapie

Verschiedene Formen der Phytotherapie

Sich Zeit nehmen, den Heilkräutertee bewusst zu trinken!

„Man trinkt Tee, damit man den Lärm der Welt vergisst!“ (alte chinesische Weisheit!)

falls Sie selber einige Tees oder Salben herstellen möchten gibt es unter www. tee.org/heilpflanzen.de ausführliche Beschreibungen in kleinen Schritten!

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer: 05139 / 983 943 zur Verfügung.